ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Hotel Zum Ritter

Betreibergesellschaft: Hotel Ritter Betriebsgesellschaft mbH

1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Erbringung von Logisleistungen, sowie alle vom Hotel ausgehenden weiteren Lieferungen und Leistungen. Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil, etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, dass gesonderte gegenseitige Absprachen schriftlich getroffen werden.

2. Vertragsverhältnis und Reservierungen
Der Beherbergungsvertrag kommt durch die schriftliche Reservierungsbestätigung oder Bekanntgabe der Buchungsnummer des Hotels an den Kunden zustande oder, falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht möglich ist, sobald das Zimmer bereitgestellt worden ist. Wird die Bestellung durch einen Dritten vorgenommen, so wird dieser auch ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung durch den Kunden Vertragspartner und haftet für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten neben dem Kunden als Gesamtschuldner. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Eine Nutzung von Hotelzimmern außer zu Wohnzwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

3. Leistungen
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarte Leistung zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.

4. Preise
Die Preise bestimmen sich nach der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. In den Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten, wobei eine Erhöhung nach Vertragsabschluss zu Lasten des Kunden geht. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate, ist das Hotel berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen.

5. Zahlungsbedingungen

 5.1. Vorauszahlungen
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

5.2. Zwischenrechnungen
Das Hotel ist berechtigt jederzeit Zwischenrechnungen zu erstellen, die nach Vorlage fällig werden. Kommt der Kunde der Zahlungsaufforderung nicht nach, so ist das Hotel berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen.

5.3. Zahlungsmodus für vereinbarte Leistungen
Der Preis für vereinbarte Leistungen ist grundsätzlich vor der Abreise im Hotel zu leisten. Für vereinbarte Rechnungslegung aufgrund des Reservierungsvertrages gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Wird diese Zahlungsfrist Überschritten, kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Erinnerung bedarf. Ab Verzugseintritt ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung höherer Verzugszinsen bleibt hiervon unberührt. Für Mahnungen kann jeweils eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro erhoben werden.

5.4. Depositzahlungen
Bei gastronomischen Veranstaltungen und Pauschalangeboten behält sich das Hotel vor, 100% des zu erwartenden Umsatzes als Depositzahlung zu verlangen.

6. Gutscheine
Gutscheinen ist ein Geldwert der Preisliste des Ausgabedatums zugeordnet. Am Einlösetag gilt die aktuelle Preisliste. Der Gutschein gilt für die gebuchte Leistung bzw. einen Geldwert. Der Gutschein ist in Höhe seines hinterlegten Geldwertes in allen Unternehmen der Toskanaworld-Unternehmensgruppe für dort angebotene Leistungen einlösbar. Gutscheine sind nicht umtauschbar. Der Gutscheinwert oder Teile davon werden nicht in bar ausgezahlt. Gutscheine sind nicht personengebunden. Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet. Dieser Gutschein ist eindeutig erfasst und wird nach erstmaliger Einlösung in der Datenbank aktualisiert. Einlösung nur gegen Vorlage des Original-Gutscheins. Wird ein Anreisetermin für einen Gutschein fest vereinbart und reist der Gast dann ohne vorherige fristgerechte Absage nicht an, so erheben wir die unter Punkt 7.1 genannten Stornierungsgebühren.

7. Rücktrittsfristen

 7.1 Sämtliche Rücktritte ab vier Zimmern müssen in Schriftform vorliegen. Hat das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Posteingangsdatum im Hotel. Es können auch abweichende Absprachen getroffen werden. Es gelten folgende Stornofristen:

Buchung von Einzelübernachtungen
Bei einer Anzahl von ein bis drei Zimmern ist eine kostenfreie Stornierung bis 18.00 Uhr am Anreisetag möglich. Danach bzw. bei Nichtanreise hat das Hotel das Recht, 80% der Kosten für die Leistungen des gesamten Aufenthaltes in Rechnung zu stellen.

Buchung von Arrangements
Bei einer Anzahl von ein bis drei Zimmern ist eine kostenfreie Stornierung bis zu sieben Tagen vor Anreise möglich (bis 15.00 Uhr). Danach hat das Hotel das Recht, 80% der Kosten für die Leistungen des gesamten Aufenthaltes in Rechnung zu stellen. Bei Feiertagsarrangements können andere Stornierungs- und Zahlungsbedingungen gelten.

Buchung von Ferienwohnungen bzw. Ferienhäusern
Bei Buchung einer Ferienwohnung bzw. eines Ferienhauses ist eine komplett kostenfreie Stornierung bis 28 Tage vor Anreise möglich. Danach bzw. bei Nichtanreise hat das Hotel das Recht, 80% der Kosten für die Leistungen des gesamten Aufenthaltes in Rechnung zu stellen.

Buchung von Gruppenreisen
Bei Gruppenreisen ab sechs Zimmern ist eine komplette kostenfreie Stornierung bis 45 Tage vor Anreise möglich. Danach steht es dem Hotel frei, den ihm entsprechenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden wie folgt zu pauschalisieren:
a) bis 30 Kalendertage vor Anreisetag Schadenersatz in Höhe von 50% des Wertes der bestellten Leistungen
b) bis 20 Kalendertage vor Anreisetag Schadenersatz in Höhe von 70% des Wertes der bestellten Leistungen
c) bis 10 Kalendertage vor Anreisetag Schadenersatz in Höhe von 90% des Wertes der bestellten Leistungen
Einzelne Zimmerstornierungen bis max. 15% aus dem Kontingent:
bis 14 Tage vor Ankunft kostenfrei, bis 5 Tage vor Ankunft – 30%, bis 2 Tage vor Ankunft – 50%, danach 80%

Buchung von Veranstaltungen
Bei Um- bzw. Abbestellung von Veranstaltungen bis 60 Personen ist eine komplette kostenfreie Stornierung bis 45 Tage vor Anreise möglich. Danach steht es dem Hotel frei, den ihm entsprechenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden wie folgt zu pauschalisieren:
a) 45 bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn = 60% der vereinbarten Leistungen
b) 30 bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn = 80% der vereinbarten Leistungen
c) 20 bis 0 Tage vor Veranstaltungsbeginn = 90% der vereinbarten Leistungen
Einzelne Zimmerstornierungen bis max. 15% aus dem Kontingent:
bis 14 Tage vor Ankunft kostenfrei, bis 5 Tage vor Ankunft – 30%, bis 2 Tage vor Ankunft – 50%, danach 80% der gebuchten Leistung. Die genaue Personenzahl muss bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin dem Hotel mitgeteilt werden. Auf Basis dieser Teilnehmerzahl erfolgt die Abrechnung der gebuchten Leistungen. Nehmen tatsächlich weniger Personen an der Veranstaltung teil, ist dies für die Abrechnung dann unerheblich.

7.2 Rücktritt des Hotels
Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach 7.1 eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels die Buchung nicht endgültig bestätigt.
Wird eine gemäß Ziffer 5 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Hotel berechtigt, vom Vertag zurückzutreten.
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls:

  • höhere Gewalt oder andere, vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks gebucht wurden;
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  • eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2 vorliegt;
  • ein Fall der Ziffer 8 Satz 2 vorliegt;
  • das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen;
  • der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches Verfahren der Schulden Regulierung eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat.

Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Entschädigung.

8. An- und Abreise
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Sollte nicht ausdrücklich eine garantierte Buchung oder spätere Anreise vereinbart sein, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern der Gast bis dahin nicht sein verspätetes Eintreffen gemeldet hat.
Nach 11.00 Uhr ist das Hotel berechtigt, für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr den Tageszimmerpreis (50% des Übernachtungspreises) in Rechnung zu stellen, nach 18.00 Uhr den vollen Übernachtungspreis. Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ansprüche auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten entstehen nicht. Kann das Hotel eine Reservierungszusage nicht einhalten, so ist es verpflichtet, gleichwertigen Ersatz bereitzustellen.

9. Haftung des Hotels
Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Bei auftretenden Mängeln bzw. Störungen der angebotenen Leistungen wird sich das Hotel nach erlangter Kenntnis bemühen, unverzüglich für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von den Regelungen der § 701 ff. BGB haftet das Hotel nur bei grober Fahrlässigkeit. Das Hotel haftet für fahrlässige Schäden, die nicht Körperschäden sind, höchstens bis zum Dreifachen des Beherbergungspreises. Für Schäden, die dem Kunden aus der Nichterfüllung oder der mangelhaften Erfüllung des Vertrages entstehen, haftet das Hotel nur bei eigenem Verschulden. Das Hotel trägt die Beweislast dafür, dass das Hotel den Schaden nicht schuldhaft verursacht hat. Eine Verwaltung von Wertsachen bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Hotel und Kunden. Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
Eine etwaige Haftung des Hotels ist abgesehen von den § 701 ff. BGB betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alte Ansprüche des Kunden sechs Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zu Gunsten des Hotels, auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder einen Hotelparkplatz auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Das Hotel haftet nicht für Schäden oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hotels liegt, sondern durch einen Dritten verursacht wurde. Schäden müssen generell spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstückes gegenüber dem Hotel angezeigt werden.
Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Für den Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Zurückgebliebene Sachen der Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten der Kunden nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist im Hotel beträgt 12 Monate. Danach werden die Sachen auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen dem lokalen Fundbüro bzw. der zuständigen Behörde übergeben. Jede Haftung des Hotels ist ausgeschlossen. Im Falle höherer Gewalt können die Vertrag schließenden Seiten den Vertrag gemäß § 651 j BGB kündigen.

10. Haftung des Kunden
Für Beschädigung oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Hotel, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hotels liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.

11. Besondere Bedingungen für Veranstaltungen
Der Veranstalter hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Genehmigungen rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung. Der Veranstalter ist verpflichtet, über Art und Zweck der Veranstaltung vor Vertragsabschluss wahrheitsgemäß zu informieren. Nach Vertragsabschluss beabsichtigte Änderungen der Art und des Zwecks der Veranstaltung sind unverzüglich dem Hotel mitzuteilen. Das Hotel behält sich für diesen Fall das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.
Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Einwilligung und wird dadurch das wesentliche Interesse des Hotels beeinträchtigt, hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall ist das Hotel berechtigt, vom Veranstalter wegen Umsatzausfall, Rufschädigung oder anderer Gründe eine angemessene Vergütung zu fordern. Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtung und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Sachen ist ohne Einwilligung des Hotels nicht gestattet. Diese Sachen müssen den örtlichen feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Wenn sie nicht unmittelbar nach der Veranstaltung, spätestens jedoch 12 Stunden nach der Veranstaltung, abgeholt werden, erfolgt eine Lagerung im Hotel, wofür der Veranstalter eine angemessene Gebühr zu zahlen hat. Die Sachen sind außerdem, wenn sie nicht unmittelbar nach der Veranstaltung abgenommen werden, nicht mehr versichert und werden bei Verlust nicht erstattet. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung und Umfangbestimmung mitbringen. Es wird dann eine Servicegebühr berechnet.

12. Allgemeines

12.1. Abweichendes oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Erfüllungsort ist der Sitz des Hotels. Im kaufmännischen Verkehr ist Gerichtsstand Erfurt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nach § 36 Abs. 1 Nr. 2 VSBG weisen wir Sie darauf hin, dass wir für eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht zur Verfügung stehen.

12.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Stand: Februar 2022

Firma und Satzungssitz: Hotel Ritter Betriebsgesellschaft mbH | Kanalstr. 18-20 | 36037 Fulda
Amtsgericht Fulda, HRB 778 | Ust.Nr. 018/235/01000 | Ust.IdNr. DE255990514
Geschäftsführer: Klaus Dieter Böhm-Schneider
Sparkasse Fulda | IBAN DE91 5305 0180 0000 0315 50 | SWIFT-BIC HELADEF1FDS

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